|
|||
Das ist mein Blog. Hier gibts, was ich tue, getan habe und vielleicht tun werde. Auch, wenn und weil das total unwichtig für den weiteren Verlauf der Geschichte ist. Viel Spaß damit. Wer mich möglichst zeitnah erreichen und/oder beschimpfen will, versuche dies per Email (s.u.), per Twitter, auf Facebook oder im ircnet oder suche mich persönlich auf. RSS-Feed br> Startseite br> --> br> Einträge nach Kategorien br> Einträge nach Datum br> |
27.12.2007
Ich will endlich eine technische Lösung für Nebelschlussleuchten-Penner. Ich war (wie es so schön heißt) über die Feiertage in Berlin, auf dem Weg dahin mußte ich durch teilweise ziemlich dichten (deutlich unter 100m Sichtweite) Nebel fahren, eigentlich ne unproblematische Geschichte - rechts fahren, angepaßte Geschwindigkeit und fertig. Leider sind einfach noch zu viele Vollidioten unterwegs, die einen besonderen Schutz durch die heilige Nebelschlussleuchte erwarten. Das geht dann so: Es wird aweng dunstig, also Nebelschlussleuchte (ab jetzt: NSL) an und weiter braten. Das schützt anscheinend nicht besonders gut vor Auffahrern (genaugenommen scheint sie davor gar nicht zu schützen, deswegen fahren die NSL-Benutzer ja alle so schnell - bloß nicht von hinten erwischt werden...) sondern es schützt wohl vor allem vor dem Auffahren auf ein vor einem fahrendes (oder stehendes) (oder liegendes) Hindernis (Tanklastzug, Elch, Güterzug, Baum, PKW). Keiner von den NSL-Benutzern ist mit einigermaßen angepaßter Geschwindigkeit und auf der rechten Spur gefahren. Mit eingeschaltetet NSL kann man also auch mit 160 km/h in eine Nebelbank preschen, der Zauber der NSL macht den Weg schon frei. Oder hab ich irgendwas nicht mitbekommen, und die fahren alle schon mit Radar? §17 Abs.3 StVO Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. §3 Abs.1 S.2 StVO Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Neuere LKW haben eine Abregelung bei 90km/h - warum gibt es nicht endlich in der Motorelektronik von PKW ne entsprechende Lösung? Wer die NSL reindrückt, kann nicht mehr schneller als 60 km/h fahren und fertig - beides zusammen geht eben nicht. Wer sich gerne totfahren will, kann ja ohne fahren. Dazu noch eine helle Kontrollleuchte an prominenter Stelle, und alles ist super.
Quelle für das Bild: FFF, also Framstags
Fahrradbeleuchtungs Fahnsinn
[Kategorie: /motorsport] - [permanenter Link] - [zur Startseite] |