Aleks ihm sein Blog

[ Wir haben noch Hirn hinten im Haus ]

Das ist mein Blog.

Hier gibts, was ich tue, getan habe und vielleicht tun werde. Auch, wenn und weil das total unwichtig für den weiteren Verlauf der Geschichte ist. Viel Spaß damit.

Wer mich möglichst zeitnah erreichen und/oder beschimpfen will, versuche dies per Email (s.u.), per Twitter, auf Facebook oder im ircnet oder suche mich persönlich auf.

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29.11.2009


07:30 Uhr  Nicht Anlassen!



Anweisung auf einem alten Hanomag Trecker - 20. September 2009, Erntedankfest in Oberbauernschaft/Wiehengebirge.



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28.11.2009


23:05 Uhr  Erfahrungen im Rechnen mit der Wolke - Amazon WebServices - Teil 1



Okay, wenn der pointy-haired boss das so will, dann machen wir das mal.
Seit ungefähr 4 Wochen vor dem passenden Dilbert beschäftige ich mich mit Cloud Computing, und versuche herauszufinden, ob das für unsere Firma eine brauchbare Möglichkeit ist. Genauer, ob es für uns interessant ist, entsprechende Resourcen zu nutzen, weil sie angeblich schnell und auf den Punkt verfügbar sind, sehr gut skalieren und erst genau im Moment der Nutzung Kosten verursachen.

Ziel der Untersuchung ist einer der ganz großen Cloud Computing Anbieter, Amzon. Genauer AWS - Amazon WebService. Das gute daran: Jeder, der einen 'normalen' Amazonk-Account hat, kann darüber eventuelle Experimente abrechnen.

Da das für die meisten Leser ein relativ neues Feld sein wird, gibts erstmal ein paar AWS-Konzepte erklärt. AWS bietet sehr viel mehr als ich hier darstelle - siehe die Produktseite, ich beschränke mich hier erstmal auf EC2 und S3.

Grob gesagt stellt Amazon EC2 (Elastic Compute Cloud) die eigentlichen virtuellen Maschinen-Resourcen zur Verfügung. EC2 ist auf gute Skalierbarkeit und pay-per-compute ausgerichtet. D.h., es ist sehr einfach, zusätzliche, identisch konfigurierte Instanzen auch kurzfristig zu den vorhandenen dazuzustarten. Abgerechnet wird streng nach Verbrauch (CPU, Traffic, Plattenplatz, genutzte IPs usw). Was man nicht nutzt (und deswegen abschaltet), zahlt man auch nicht. Eine gute Einführung in die Konzepte gibts im EC2 GettingStartedGuide und die eigentliche Bedienungsanleitung im EC2 UserGuide. Da, wo mein Geschreibsel ins Nebulöse abgleitet, ist man beim Nachspielen gut beraten, diese Dokus zu lesen (die gibts auch als html und auch diverse weitere, gute Doku).

Amazon S3 (Simple Storage Service) bietet eine einfache Mögllichkeit, beliebige Daten im Netz vorzuhalten. S3 wird über eine eigene API angesprochen und kann nicht direkt als Filesystem in eine EC2-Instanz gemounted werden. Auch S3 wird streng nach Verbrauch (verbrauchter Plattenplatz, Traffic) abgerechnet.

Alle AWS Komponenten laufen selbst auch in Clouds, die Amazon als Regions bezeichnet. Derzeit gibt es zwei Regionen, eine an der US-Ostküste, eine in Europa. Wichtig ist hier nur, daß in der Regel alle Services in der gleichen Region läufen müssen, wenn diese in einem Projekt gemeinsam genutzt werden sollen. Ein Umzug in die andere Region ist möglich, aber umständlich.

Die konkrete Anzahl von Rechenzentren hinter diesen Regionen ist erstmal verborgen und unwichtig.

Im EC2 gibt es ein paar tolle Marketingschwurbel-Begriffe, die ich trotzdem verwende, weil ich sonst andere, die ebenfalls EC2 verwenden, nicht verstehe.

  • Die wichtigste Resource ist dabei ein AMI - Amazon Machine Image.
    Amazon (und auch andere) hält eine große Anzahl von unterschiedlichen AMIs zur Benutzung bereit, darunter befinden sich unter anderem auch Linux- und Windows-Images. Diese Images kann man sich so anpassen, wie sie für den eigenen Einsatzzweck am besten geeignet sind, d.h., die entsprechenden Packages installieren, die man immer benötigt, User und Keys hinterlegen usw.
    Hat man sich aus einem Default-AMI ein entsprechendes laufendes System zusammengeschustert, kann man dies in ein neues AMI überführen und entsprechend im AWS (genauer im S3) ablegen. Je nach Wunsch kann man dieses Image öffentlich zur Nutzung bereitstellen oder es nur selbst nutzen.
    Ein AMI ist grundsätzlich vergesslich - wird eine laufende Instanz abgeschaltet, gehen ALLE Änderungen, die seit dem Starten vorgenommen wurden, verloren, ebenso gehen alle dyanmisch zugewiesenen Resourcen verloren, wie IP-Addresse, ssh-hostkeys, gemountete externe Filesysteme. Dies betrifft allerdings keine Reboots.
    Aus diesem Grund ist an einigen Stellen ein Umdenken erforderlich, um die nichtvorhandene Persistenz des Filesystems durch andere Konzepte zu ersetzen.
  • Elastic IP - AWS verwendet für neu gestartete AMIs eine interne, nicht routingfähige RfC1918 IP-Adresse, die nicht persistent ist. Auf diese interne IP wird von außen über eine ebenfalls nicht persistente routingfähige IP genattet.
    Damit ein Angebot auch bei wechselnden AMI immer unter der gleichen IP (und damit letztlich einem DNS-Namen) erreichbar ist, gibt es das Konzept der Elastic IP.
    Damit kann eine IP unabhängig von laufenden AMI definiert werden, diese IP hat einen festen, einigermaßen vorhersagbaren DNS-Namen, und diese IP kann an eine gerade laufende AMI gebunden werden.
    Da die Elastic IP auf eine beim Start eines AMI nicht vorhersagbare IP genattet wird, wird ein anderer Weg benötigt, ein AMI intern persistent ansprechen zu können (Klassiker: Datenbank-Verbindung auf einen anderen Host).
    AWS verwendet ein DNS-System, das intern in der AWS anders auflöst als bei einer Anfrage aus dem Internet. Fragt man von Intern nach dem PTR der Elastic IP, bekommt man die interne IP des AMI, auf das gerade die Elastic IP gemappt ist. D.h., man kann den PTR als Hostnamen in Konfigurationsdateien sicher verwenden.
  • EBS - Elastic Block Storage ist ein in ein AMI hineinmountbares Blockdevice, das unabhängig von einer AMI existiert und damit als Persistenzlayer dienen kann.
    Mit EBS ist es möglich, Daten über einen Neustart hinaus zu erhalten. Das Blockdevice kann frei konfiguriert und z.B. mit einem Dateisystem versehen werden.
    Es ist möglich, mehrere EBS an ein AMI zu binden, allerdings ist es nicht möglich, ein EBS an mehrere AMI gleichzeitig zu binden.
    EBS verfügt über die Möglichkeit, snapshots vom Device zu erstellen, um es zu sichern oder es zu klonen und anderen AMI zur Verfügung zu stellen.
    In meinem Test-Projekt ist in jede laufende AMI-Instanz ein EBS als Partition gemounted und alle erhaltenswerten Daten (z.B. Userhomes, Anwendungsdaten, Datenbank-Daten, per AMI individuelle Konfigurationsdaten, ... sind entsprechend in die vorgesehenen Stellen im Filesystem des AMI hineingelinkt.
    Dabei darf man es nicht übertreiben - ein Linux bootet z.B. logischerweise nicht ohne ein lokales /etc. :-)
  • Die Security Groups stellen die Firewallkonfiguration des EC2 dar. Um für unterschiedliche Instanzen unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten zu ermöglichen, gibt es ein entsprechendes Gruppenkonzept.
    Das ist pille palle, das einzige, auf das man achten muß: Eine AMI kann nur VOR DEM START einer oder mehrerer Security-Gruppen zugeordnet werden.

Eigentlich kommt man mit dem oben dargestellten Möglichkeiten gut zurecht, allerdings nur, wenn man keine selbst vergurkten AMIs verwendet :-)

Die sinnvollste Möglichkeit, größere Datenmengen (z.B. eben AMIs) unabhängig von einer laufenden Instanz in der Amazon Wolke abzulegen, bietet S3 - Simple Storage Service. Zum S3 gibts auch wieder diverse Dokumentationen, Einstieg ist wieder der entsprechende GettingStartedGuide.

S3 ist nicht direkt mit mount als klassisches Filesystem mountbar, sondern über eine REST- bzw SOAP-API, für die es in jeder aktuell gängigen Programmiersprache Beispiele zum Anflanschen eigener Software gibt. Aktuelle Software zum Handhaben von Dateien (z.B. cyberduck aufm Mac, S3fox für Firefox und eben EC2-AMIs) hat entsprechende Schnittstellen implementiert.
Informationen werden in sogenannten buckets organisiert und bieten eine relativ granulare Möglichkeit der Zugangsberechtigungssteuerung.

Die AWS nutzen eine mehrstufige Authentifizierung, die sich auch je nach Komponente unterscheidet.

  • Für den Login in die AWS-Management-Webseite wird als Userkennung eine Emailaddresse und ein Password benutzt (die Amazonk-Buchladenkennung).
  • Für die direkte Arbeit mit EC2 und S3 benötigt man wiederum unterschiedliche Credentials, diese werden im AWS-Account generiert bzw. können dort ausgelesen werden.
  • Um einen Service anzusprechen, benötigt man die Accesskeys
  • Um AMIs zu bauen, benötigt man zusätzlich x509-Keys
  • Um sich auf Amis einzuloggen noch zusätzlich ssh-keys.

Neben den oben genannten Tools für S3 gibt es noch ein paar weitere, mit denen man sich an die Möglichkeiten von EC2 rantasten kann:

  • Die AWS Management Console ist per Webbrowser erreichbar, damit kann vorallem EC2 administriert werden. Von der Bedienung eher unhandlich, Benutzer, die Firefox verwenden, sollten lieber Elasticfox und S3Fox verwenden.
  • Elasticfox ist ein Plugin für Firefox und ermöglicht alle üblichen Operationen an EC2 per Webinterface.
    Achtung, die in Elasticfox verwendeten Tags sind LOKAL (werden nicht in die Cloud geschrieben) für den User, dem Firefox gehört - aus diesem Grund taugen die Tags auch nicht zur Namensgebung, wenn man im Team arbeitet.

Seine ganze geballte Kraft entfaltetet sich aber erst, wenn man die ec2-api-tools einsetzt, die man einigermaßen vernünftig skripten kann. Die ec2-api-tools sind in java geschrieben, und durch clevere wrapper für so ziemlich jede Betriebssystemsumgebung geeignet, wo man ein java und eine shell draufgewämst bekommt. Meine Beispiele beziehen sich auf nen Unix, genauer nen Mac. Das geht aber auch gut unter Windows.

Wenn man sich an die traditionellen Regeln für shell-Betrieb hält, und alle einigermaßen konstanten Parameter als Umgebungsvariablen exportiert (

$ set|grep EC2
EC2_CERT=/Users/alesti/.ec2/cert-test.pem
EC2_HOME=/usr/local/ec2-api-tools
EC2_PRIVATE_KEY=/Users/alesti/.ec2/pk-test.pem
EC2_URL=https://eu-west-1.ec2.amazonaws.com

), sind die Tools angenehm zu nutzen, ansonsten hat man schnell ekelhafte Kommandowürmer:

ec2-describe-instances -K ~/.ec2/pk-test.pem -C ~/.ec2/cert-test.pem \
	-U https://eu-west-1.ec2.amazonaws.com i-04f60b73

gegen

ec2-describe-instances i-04f60b73

Das Ergebnis ist in beiden Fällen (auf zwei Zeilen):

RESERVATION     r-b07398c7 \
		358240633166 \
		testgroup,default
INSTANCE        i-04f60b73 \
		ami-370e2543 \
		ec2-79-125-2-112.eu-west-1.compute.amazonaws.com \
		ip-10-224-99-79.eu-west-1.compute.internal \
		running \
		0 \
		m1.small \
		2009-11-24T16:56:00+0000 \
		eu-west-1a \
		aki-02486376 ari-fa4d668e \
		monitoring-disabled \
		79.125.2.112 \
		10.224.99.79

Das kann man gut mit shell-Mitteln auseinanderfummeln und weiter verwursten.

Soviel erstmal zu den Basics, im folgenden zweiten Teil folgt dann der praktische Umgang mit AWS EC2 und S3.



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21.11.2009


07:30 Uhr  Container im Hamburger Hafen



Im Hamburger Hafen wachsen die Berge von Leercontainern (volle werden anders gestapelt) immer weiter an. Hier im Ellerholzhafen am 10. Mai 2009.



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18.11.2009


07:30 Uhr  Güterbahnhof Maschen



Der Güterbahnhof Maschen - einer der größten in Deutschland. Aufgenommen am 17. Februar 2009. Und ja, das ist ein legaler Standort und man kommt da hin, ohne über Bahngleise laufen zu müssen...



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16.11.2009


00:00 Uhr  Bürgerbeteiligung in der Landespolitik jenseits der Landtagswahl, Beispiel Hamburg.


Wie ist das mit der Bürgerbeteiligung zwischen den Landtags- (also Bürgerschafts-)wahlen in Hamburg? Ein Versuch einer Auflistung der Möglichkeiten und Features der verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Instrumente.

Klar, daneben gibts sicher noch weitere - Eintreten in eine Partei, Gründung einer BI oder einer Terrorzelle, Veranstaltung von Lichterketten, Demos, usw. - hier gehts mal um den rechtlichen Rahmen und was mit den Ergebnissen von Bürgerbeteiligungsinstrumenten passiert.

Das ganze bezieht sich auf Hamburg - weil das der natürliche Ort für mich ist, politisch aktiv zu werden.

Ich versuche das mal am Beispiel der aus leicht nachvollziehbaren und inzwischen von einer breiten gesellschaftlichen Basis geforderten individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten im Dienst in sogenannten 'geschlossenen Einheiten' - also z.B. der Bereitschaftspolizei.

Da die Polizei in der jeweiligen Hoheit des Landes und nicht des Bundes agiert, wird es dafür keine bundesweit einheitliche Regelung geben.

Übergriffe von Polzeibeamten auf z.B. Demonstranten oder Fußballfans sind leider kein Einzelfall, aber bisher gab kaum entsprechendes Bildmaterial oder die Beamten hatten Helme auf und waren darüber nicht individuell identifizierbar.

Leider geht es bei den Begrifflichkeiten, die Bürgebeteiligung ermöglichen, bunt durcheinander, das macht es nicht gerade leichter: Es ist die Rede von: Petition, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Volkspetition, Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid - und das ist nicht einfach synonym zu gebrauchen - zum Teil sind das Oberbegriffe für ein Verfahren und gleichzeitig auch Teilstücke eines Verfahrens, und das ist auch noch in jedem Bundesland wieder etwas anders geregelt...


Da gibt es z.B. die Petition (Eingabe)

Grundlage: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden" Art 17 GG.

In HH regelt dies das Gesetz über den Eingabenausschuss.

  • schriftliches Verfahren
  • aufschiebende Wirkung - Handlung, gegen die sich die Eingabe richtet, wird ausgesetzt
  • Stellungnahme der entsprechenden Behörde
  • rechtliche Begutachtung
  • Beratung nicht öffentlich
  • Abschliessende Entscheidung geht als Empfehlung an die Bürgerschaft:

    Entscheidung: Eingabe an den Senat/Regierung mit der Bitte um Abhilfe
    Entscheidung: Eingabe nicht abhilfefähig
    Bürgerschaft hat wg. Gewaltenteilung keine Dienst-, Fach- oder Rechtsaufsicht ggü Senat

  • Ende des Verfahrens, Mitteilung der finalen Entscheidung des Senats an den Absender der Eingabe
  • Durchschnittliche Dauer: drei bis sechs Monate

Bewertung: Eine Petition ist als politisches Instrument ungeeignet, der entsprechende Weg ist als Beschwerdeinstanz gedacht und gelebt.


Auf kommunaler (also Bezirks-)Ebene gibt es in Hamburg seit dem Volksentscheid (hähä) vom 27.09.1998 das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid, geregelt im §32 Bezirksverwaltungsgesetzes.

Polizeikennzeichnung ist kein kommunales Thema. Aber z.B. die umstrittene IKEA-Ansiedelung in Altona (173.000 Wahlberechtigte) wäre eins.

Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirkes können in allen Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Ausgenommen vom Bürgerbegehren sind Personalentscheidungen und Beschlüsse über den Haushalt.

  • Das Bürgerbegehren (BG) muß schriftlich beim Bezirksamt angezeigt werden, es muß eine ja/nein-Frage enthalten sowie drei Vertrauensleute, die die Unterzeichnenden vertreten.
  • Ein BG kommt zustande, wenn in sechs Monaten 3% der wahlberechtigten Bezirkseinwohner unterstützen (Altona: 5.000 Unterschriften).
  • Die Zulässigkeit eines BG wird erst nach Vorlage der Unterschriften geprüft! Vorher durch Juristen checken lassen, sonst sind die Unterschriften komplett für den Arsch!
  • Bei mehr als 1% Unterstützern entsteht eine aufschiebende Wirkung entgegenstehender Entscheidungen bzw. einem Vollzug für drei Monate.
  • Die gleiche Anzahl wird benötigt, um das BG amtlich bekannt machen zu lassen und Unterschriftenlisten auszulegen.
  • Spätestens vier Monate nach der Zulassung wird ein Bürgerentscheid (BE) durchgeführt, wenn nicht die Bezirksversammlung den Inhalt des BG selbst aufnimmt und entsprechend ausführt.
  • Das BZA informiert alle wahlberechtigten Bürger per Infoheft, in dem sowohl Initiatoren als auch BZA zu gleichen Teilen zu Wort kommen.
  • Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (kein Quorum!).
  • Ein BE ist dem Beschluß der Bezirksversammlung gleichgestellt.
  • Ein wichtiger Knackpunkt: Evozierung - Aufgrund aufgrund der Stadtstaatssituation in Hamburg (Einheitsgemeinde; Aufgaben der Kommune und des Landes sind verfassungsrechtlich nicht getrennt) kann der Senat jederzeit mit Verweis auf ein höherwertiges Landesinteresse aushebeln und der Kommune Aufgaben entziehen, Beschlüsse brechen usw. und BE ignorieren (BezVG §5 Abs 1). Damit wird in HH virtuos gespielt, auch so, daß sich ein BZA das BG komplett zu eigen macht (und damit ein BE verhindert), und sich das dann vom Senat evozieren läßt (keine Ahnung, ob das ein transitives Verb ist, range halt die Klappe).

Bewertung: Die exakte Formulierung ist extrem wichtig, ebenso sind bereits erfolgte, rechtskräftige Handlungen wie z.B. Baugenehmigungen fast nicht mehr zurückzunehmen, es können dadurch z.B. rechtswidrige Situationen mit Schadensersatzforderungen gegen den Bezirk zustande kommen. Es gibt kein kommunales Quorum, aber für z.B. Altona benötigt man für einen BE 5.000 Unterschriften.

Eine schöne Auflistung bisheriger Bürgerbegehren, deren eventueller Bürgerentscheide und deren Rechtsfolgen gibts beim Verein Mehr Demokratie e.V. in Hamburg.


Nun zum ursprünglichen Thema, Beteiligung auf Landesebene - dort gibts in Hamburg die Volksabstimmung. Das umgangssprachlich Volksbegehren genannte Verfahren läuft in Hamburg in drei Stufen ab: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

Der Wunsch nach Kennzeichnung von Polizeibeamten im geschlossenen Einsatz kann auf Grund der Zuständigkeit des Landes mit dem Rechtsmittel 'Volksabsstimmung' eingebracht werden. Diese Möglichkeit besteht seit 1996 und ist im Artikel 50 der Hamburger Verfassung verankert, genaueres regelt das Volksabstimmungsgesetz und die passende Durchführungsverordnung.

Der Dreiklang hat weitreichende Möglichkeiten, z.B. den Erlass eines Gesetzes oder sogar einer Verfassungsänderung (dann mit etwas komplizierten Mehrheitsverhältnissen, aber es geht).

Im Einzelnen leitet sich daraus für die erste Stufe, die Volksinitiative (VI) ab:

  • Der Beginn einer Unterschriftensammlung zum Zwecke einer VI ist dem Senat schriftlich mitzuteilen, in der Mitteilung muß neben dem Gesetzentwurf oder der anderen Vorlage (mit Begründung) wieder die Namen von drei Vertrauensleuten enthalten.
  • Es läuft damit eine Frist von sechs Monaten zur Beibringung von 10.000 Unterstützerunterschriften.

Die nächste Stufe (Volksbegehren, VB) kann beantragt werden, wenn die VI erfolgreich war und die Bürgerschaft nicht ein der VI gleichlautendes Gesetz beschliesst oder der VI zustimmt. Es wird per Beschluß der Bürgerschaft festgestellt, ob der Beschluß der Bürgerschaft dem Anliegen der VI entspricht.

  • Innerhalb eines Monats nach Ablauf der erfolgreichen VI kann ein VB durch die Vertrauensleute beantragt werden.
  • Die Vorlage darf überarbeitet werden
  • Das VB wird öffentlich amtlich bekannt gemacht
  • Die Unterstützungsunterschriften werden in einem Zeitraum von drei Wochen(!) von den BZA und den Initiatoren gesammelt.
  • Für ein erfolgreiches VB werden die Stimmen von 5% aller Wahlberechtigten benötigt (62.500 Stimmen).

Die nächste und letzte Stufe (Volksentscheid, VE) kann beantragt werden, wenn das VB erfolgreich war und die Bürgerschaft nicht ein der VB gleichlautendes Gesetz beschliesst oder dem VB zustimmt. Es wird per Beschluß der Bürgerschaft festgestellt, ob der Beschluß der Bürgerschaft dem Anliegen des VB entspricht.

  • Die Vorlage darf wieder überarbeitet werden
  • Der Volksentscheid wird dann vier Monate später durchgeführt, wenn nicht in diesem Zeitraum eh eine Wahl zum Europaparlament oder Bundestag stattfindet. In diesem Fall wird zusammengefasst.
  • Analog zum Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene informiert der Senat jeden Wahlberechtigten per Infobroschüre über den geplanten VE, die Bürgerschaft und die Initiatoren nehmen darin gleichberechtigt Stellung zum Anliegen.
  • Ein VE ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht und mindestens 20% der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hat (250.000 in Hamburg).
  • Es gibt eine Kostenerstattung von 10ct pro gültige JA-Stimme mit Deckelung bei 400.000 Stimmen.

Bewertung: Die Entscheidung, ob ein Beschluß der Bürgerschaft der Intention eines Volks(I|B) entspricht, ist ein kritischer Punkt, da ja üblicherweise von den Initiatoren einer Volksabstimmung eine andere Meinung vertreten wird, als von der Mehrheit der Bürgerschaft.

Ist man mit einer VI erfolgreich und die Initiative wird nicht von der Bürgerschaft übernommen, steht man am Scheideweg: Eine erfolgreiche VI ist zwar ein Achtungserfolg, sonst aber genau nichts. Der Aufwand und die Kosten für die zweite Stufe steigen enorm, eine zumindest Teilrefinanzierung gibt es aber erst bei der letzten Stufe.

Eine Liste der in Hamburg gelaufenen Volksabstimmungen gibt es unter Volksbegehren in Hamburg. Interessant ist, daß sich in Hamburg der größte Teil der eingereichten Volksabstimmungen genau mit dem Element Bürgerbeteiligung beschäftigen

Konkret auf das Ziel bezogen, eine verbindliche, individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten in Hamburg einzuführen, hieße das oben grob folgendes:

  • Phase eins (Volksinitiative) - sechs Monate - 10.000 Unterschrifen. Kann man wohl relativ problemlos schaffen.
  • Phase zwei (Volksbegehren) - 30 Tage - 62.500 Unterschriften. Da ist wohl schon Ende, wenn man sich nicht mit anderen, die das mittragen würden, zusammentut.
  • Phase drei (Volksentscheid) - Wahltag - mindestens 250.000 JA-Stimmen und gleichzeitig die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Dafür muß man ernsthaft Wahlkampf machen, und ich weiß nicht, ob man das von der Orga her (Presseanfragen, Unterlagen, Wahlkampf, auf der Strasse stehen) überhaupt ehrenamtlich geballert bekommt.
  • Insgesamt würde das gesamte Verfahren mit allen Fristen wohl realistisch betrachtet mindestens ein Jahr, eher 1,5 Jahre dauern. Lohnt sich der persönliche Aufwand, wenn man nach Phase 2 abbricht?


Neben den oben dargestellten Verfahren gibt es in Hamburg übrigens noch ein paar Feigenblatt-Bürgerbeteilungsverfahren, z.B. angewendet bei der Planung des Verkehrsprojekt Hamburger Süden. Da es anscheinend keine einklagbare Rechtsgrundlage für die Beteiligung gibt, kann man da aber wohl eher von einer geglückten PR-Maßnahme denn einer wirklichen Beteiligung sprechen - die Bürger werden zumindest nach deren Darstellung nur gehört, wenn es gerade ins Konzept paßt.

Wie irgendwo weiter oben dargestellt, machen hier aber die vorgestellten Verfahren keinen Sinn - sowie es um Bauleitplanung und Rechtsfolgekostenabschätzungen und die Einbeziehung des Bundes (es heißt BUNDESautobahn, und ohne Bundesknete ist das eh nicht finanzierbar) geht, wird eh nach anderen Regeln gespielt.



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15.11.2009


20:20 Uhr  So, nu ist der Zug aber wirklich abgefahren.


Ok, es reicht. Die Topmeldung in der Tagesschau gerade: 40.000 nehmen Abschied von Enke.

Es ist ja bitter - besonders für die Angehörigen - wie übrigens bei JEDEM, der sich das Leben nimmt, daß sich ein Fußballer für das eigene Ende entschieden hat, aber muß das wirklich die Topmeldung in der Tagesschau sein?

Es ist auch sicher richtig und wichtig, daß man im deutschen Spitzensport auch öffentlich schwul, depressiv, schlau oder doof sein können muß und die Diskussion darum ist längst überfällig und wird sicher auch nicht in den Hetzmedien geführt, aber Topmeldung in der Tagesschau?

Danach in loser Reihenfolge: SPD saniert sich aus der Krise (O-Ton: die SPD sei nicht in Depression verfallen), Abschied von den Klimazielen, Kilometersteuer in NL, und weiteres.

Wenn Enke das alles gewußt hätte (besonders die Kerner-Sondersendung), hätte er es sich sicher noch mal überlegt...
Aber der Zug ist nun wirklich abgefahren.



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14.11.2009


07:30 Uhr  Leuchtturm Flügge auf Fehmarn



Die Laterne und die beiden Galerien des Leuchtturms Flügge an der südöstlichen Spitze von Fehmarn am 02. Januar 2009 - Neujahrsspaziergang.



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11.11.2009


07:30 Uhr  Sandbrücke, Speicherstadt Hamburg



Blick durch die Gitterkonstruktion der Sandbrücke in Richtung Westen (Kehrwiederspitze) vom 12.01.2009



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06.11.2009


15:48 Uhr  Fernsehturm im Morgennebel



Der Hamburger Fernsehturm im Morgennebel am 01. April 2009. Das Bild ist ein zufälliger Schnappschuss und der Nebel war wirklich so, ich hab da keine Filterübung durchgeführt.

Ich werde ab jetzt ab und zu Bilder aus meinem Archiv hier abkippen.



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01.11.2009


13:33 Uhr  öhm, hallo? Erde an Postzusteller, can you read me?


Das ist jetzt das zweite Mal in kurzer Zeit, daß ich mitbekomme, daß ich angeblich postalisch nicht mehr erreichbar bin - ein anderer Dienstleister hat mich per Email gefragt, ob ich umgezogen wäre, weil er Post als nicht zustellbar zurück bekommen hätte.

Gerade noch mal im Meldedings nachgesehen, die Adresse ist i, india. Macht auch Sinn, denn der Nachbareingang hat h, hotel usw. durch bis a, alpha. Bisher jedenfalls hab ich meine Rechnungen in den letzten drei Jahren durchaus an diese Adresse zugestellt bekommen.

BZ20, soso. Klingt ja so, als würdet Ihr ne neue, hirntote Software einsetzen - vor Ort ist es sonnenklar, das es i (india) sein muß. Mal sehen, wem man da in den Hintern treten muß, damit der Postzusteller wieder mehr Lust bekommt, römisch I (was es hier auch überhaupt nicht gibt) und i unter einen Hut zu bringen.



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03:12 Uhr  Size matters - Tärfenschiefe nun auch in klein...


Da ich mit der Leistung meiner Canon G9 als immerdabei-Kamera im direkten Bildvergleich zur später hinzugekommenen Spiegelreflex nicht mehr so ganz zufrieden war, hab ich mich mal wieder umgesehen, wie man am besten die Wirtschaft ankurbeln kann.

Seit kurzer Zeit gibt es einen neuen Typ von Systemkamera, dieser nennt sich Micro Four Thirds (ab jetzt: MFT). 'System', weil dieser Standard ähnlich wie eine Spiegelreflex-Kamera Wechselobjektive verwendet, das eigentliche Gehäuse und die Linsen sind trennbare Teile. Der größte Unterschied gegenüber DSLRs: Es gibt kein R mehr, der komplette Spiegelkasten, die dazugehörende Spiegelhochklapptechnik und das Pentaprisma fallen weg, der Abstand zwischen Sensor und Objektiv kann damit auch sehr gering gehalten werden, dadurch können die Kameras ein sehr kompaktes Design bekommen, etwa auf den Außenmaßen von guten Kompakten wie der G9 und deren aktuellen Nachfolgern (es gibt auch größere MFT-Gehäuse), sie haben aber allein schon durch den wesentlich größeren Sensor eine deutlich bessere Bildqualität, dazu kommen lichtstarke Optiken, die es zusammen mit dem größeren Sensor erlauben, Dinge durch bewußten Umgang mit Tärfenschiefe freizustellen.

Die Sensordiagonale bei (M)FT beträgt 21,63mm, was ziemlich genau die Hälfte der Kleinbild-Sensor-Diagonale ist, die G9-Sensordiagonale liegt bei etwa 9mm (1/1,7" Sensor). Ein grafischer Vergleich der Sensorgrößen ist hier zu finden, es weitere Zahlen dazu hat auch mal jemand zusammengetragen.

Ein MFT-Sensor ist also fast so groß wie der (DX)-Sensor meiner DSLR, und hat die Fläche von etwa 4 1/1,8"-Sensoren.

Ein typischer Nachteil einer MFT-Kamera: Es gibt keinen optischen Sucher, sondern nur ein elektronisches Bild (entweder auf dem Display oder in einem Sucher). Da kommt es dann schon etwas auf die Größe und Qualität des Displays bzw. des elektronischen Suchers an.

Was mich an der G9 'stört', ist das Rauschen des Sensors, z.B. hier zu sehen, selbst bei niedrigen Empfindlichkeiten. Daneben hat die G9 im Vergleich zu meiner DSLR natürlich eine deutliche Scharfstell- und Auslöseverzögerung. Klar, das ist Jammern auf hohem Niveau, aber es geht eben besser.

Vor einiger Zeit wurde die erste wirklich kompakte MFT in den Markt geschickt, die Olympus E-P1. Die E-P1 hat allerdings in meinen Augen ein paar nicht so schöne Features, z.B. ist das Display nicht so doll, der Retrolook stört mich, der AF ist lahm und ungenau, es gibt keinen Aufhellblitz, der komische Verriegelungsmechanismus des Standardzooms stört, es gibt fipsige und teilweise doof angeordnete Knöpfe und noch ein paar Dinge mehr, die in Thom Hogans Review angesprochen werden (in anderen auch, jaja).

Es zeichnete sich aber schon zum Erscheinen der E-P1 ab, daß Panasonic nach den etwas größeren G1 und GH1 (mit klassischer SLR-Formgebung) ebenfalls ein kleineres Gehäuse analog zur E-P1 anbieten würde.

Die Vorberichte und Tests dazu fielen für mein Augenmerk besser aus, selbst Thom Hogan ist mit der GF1 zufrieden (das will was heißen).

Gleichzeitig gabs in der Firma ziemlich gut vorhersehbar ein Geschäftsjahresende und damit einigermaßen genau vorhersehbar die Ausschüttung des variablen Gehaltsanteils. Naja, und man soll ja gerade in Zeiten der Krise die Wirtschaft unterstützen und so. Hab ich dann mal gemacht.

Seit Freitag hab ich also eine (in England bestellte, weil dort deutlich günstiger) Panasonic Lumix DMC-GF1 mit dem lichtstarken 1:1.7/20mm Pancake-Objektiv (sowie dem 1:3.5-5.6/14-45mm Zoom) und spiele damit herum. Die Brennweiten haben einen Cropfaktor von 2 in Bezug aufs Kleinbild-Format, das Zoom reicht also von 28 bis 90 mm, das Pancake ist ein Normalobjektiv.

Die ersten Eindrücke:

  • die Bedienung erschliesst sich auch ohne das Lesen der Anleitung leicht
  • wenig Eingewöhnungsfehlbedienungsgriffe, die Knöpfe sind etwa da, wo man sie erwartet und funktionieren auch so
  • stabiles, wertiges Gehäuse
  • das Pancake ist knackscharf und schnell bzw. hell :-)
  • endlich Tärfenschiefe als kompositorisches Element auch ohne das schwere Geschütz DSLR
  • klein, eher unauffällig
  • handlich
  • schnell
  • selbst mit angesetztem Zoom noch jackentaschentauglich
  • manuelles Fokussieren wird durch eine nifty Lupenfunktion vereinfacht
  • der Mindestobjektabstand (ca 25cm beim Pancake) ist gefühlt eher hoch
  • der Lagesensor ist anscheinend nicht im Gehäuse, sondern im OIS (Antiwackeldackel), damit kommen Hochformatbilder mit dem Pancake (hat kein OIS) und ähnlichen Objektiven erstmal verdreht aus der Kamera
  • der Verschluss steht auch bei abgenommenem Objektiv offen - damit liegt der Sensor frei, um von herumfliegenden Dreck angegammelt zu werden
  • insgesamt nen wirklich heißer Feger

Durch das MFT-Bajonett gibt es eine relativ große Anzahl von Objektiven, die passen. Neben Panasonic und Olympus bauen Leica (sabber) und Sigma Objektive mit nativem MFT-Bajonett - mit einem Adapter gehen auch alle FT-Objektive mit voller Funktionalität dran, über weitere Adaper ist so ziemlich jedes in der freien Wildbahn vorhandene Objektiv mit Einschränkungen in der Übertragung von Features (Blendenring ist sinnvoll...) nutzbar - der geringe Bajonett-Sensorabstand machts möglich.

Zum Thema Video kann ich nix sagen, hab ich bisher nicht benutzt, ebenso die Motivprogramme (mit Mond und Gesichtserkennung und so Zeug).

Der Größenvergleich zur Nikon mit Standardzoom fällt schon krass aus. Die GF1 ist selbst mit Zoom und angesetzter Geli so klein, daß ich sie gestern auf der HanseBoot bequem in die Jackentasche stopfen konnte. Genauso stelle ich mir ne Immerdabei-Kamera vor; mal abgesehen vom Preis, denn günstig ist das alles nicht.

Was mir noch fehlt, um die G9 verkaufen zu können, ist ein passendes Unterwassergehäuse. Eigentlich ist Panasonic da ganz gut, mal gucken, was da kommt.

Weiteres und vielleicht auch mal Vergleichsbilder später.



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this oerks!

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